Kriterien für die Gewährung von Individualförderungen für Schulveranstaltungen:
- Unabhängig von der Dauer der Veranstaltung
- Unabhängig einer Zuwendung durch den Stadtschulrat
- Übernahme der Kosten bis zu 100%
- Voraussetzung: Mitgliedschaft im Elternverein (durch Einzahlung des EV-Beitrages)
- Fristgerecht vor dem Einzahlungstermin der Veranstaltung
- Stellungnahme des Klassenvorstands bzw. Begleitlehrers/in
- Soweit es die Budgetlage des Vereins zulässt
Anträge per E-Mail an: